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ViVest 01

ViVest Defibrillatoren

Bereit, Leben zu retten!

Ein Defibrillator rettet Leben. Vielleicht sogar Ihres.

Defibrillatoren können den Unterschied bedeuten

Ein plötzlicher Herzstillstand kann jeden treffen – jederzeit, überall. Mit einem Defibrillator in greifbarer Nähe steigt die Überlebenschance um ein Vielfaches. Denn: Die ersten Minuten entscheiden. Ein automatisierter externer Defibrillator (AED) ist leicht zu bedienen – auch von Laien – und kann durch einen gezielten Stromstoß den normalen Herzrhythmus wiederherstellen. Schützen Sie Ihre Mitmenschen. Sorgen Sie vor. Ein Defibrillator rettet Leben. Vielleicht sogar Ihres.

Produktinformationen

Die PowerBeat X-Serie • Einfache Audio- und visuelle Anleitung für den Benutzer • Eines der benutzerfreundlichsten Geräte auf dem Markt • Zeit bis zur Schockabgabe: 7 Sekunden • Batterielebensdauer: 5 Jahren und bis zu 200 Schocks möglich • Intelligente Pads mit 5 Jahren Lebensdauer • Automatische EKG-Aufzeichnung von bis zu 8 Stunden • Falltest aus 1,5 Metern Höhe • Tägliche Selbsttests stellen sicher, dass das Gerät einsatzbereit ist • HLW-Funktionen mit Metronom • Algorithmus, der in der Lage ist, Implantate wie Schrittmacher und interne Defibrillatoren zu erkennen • Die Schocktaste verfügt über eine eingebaute Ausfallsicherung, um das Risiko eines Versagens zu minimieren • In der Lage, einen Puls zu erkennen und zu entscheiden, ob ein Schock nicht abgegeben wird

ViVest Defibrillatoren

Kompakt und robust

Die AEDs von ViVest wurden mit Blick auf Mobilität, Robustheit, Benutzerfreundlichkeit und Zuverlässigkeit entwickelt. Jedes Modell wurde unabhängig getestet, um sicherzustellen, dass es den höchsten Standards entspricht.

Kompakt und robust
Kompakt und robust
Kompakt und robust

SÖHNGEN bietet mehr!

Die Defibrillatoren von ViVest können je nach Wunsch zusätzlich mit einem aluderm+ Lifepad (Laien-Reanimationshilfe) und Defi-Safe-Set bestellt werden. Lassen Sie sich hierzu gerne beraten.

Service

Einweisung / Erstinbetriebnahme

11 / Abs. 1 Medizinprodukte-Betreiberverordnung:

    • Der Betreiber darf ein in der Anlage 1 aufgeführtes Produkt nur betreiben lassen und benutzen lassen, wenn zuvor der Hersteller oder eine dazu befugte Person, die im Einvernehmen mit dem Hersteller handelt,
    1. dieses Produkt am Betriebsort einer Funktionsprüfung unterzogen hat und
    2. eine von dem Betreiber beauftragte Person anhand der Gebrauchsanweisung sowie beigefügter sicherheitsbezogener Informationen und Instandhaltungshinweise in die sachgerechte Handhabung, Benutzung und den Betrieb des Produktes, miteinander verbundener Produkte sowie der mit den Produkten verbundenen Gegenstände eingewiesen hat.

Sicherheitstechnische Kontrolle

Eine STK (Sicherheitstechnische Kontrolle) ist bei ViVest AEDs nicht nötig (gilt bei Kauf nach dem 01.01.2025). Die Geräte verfügen über regelmäßige Selbsttests und speichern diese. Eine Sichtprüfung durch den Betreiber ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen.

Natürlich können Sie trotzdem jederzeit eine STK bei SÖHNGEN beauftragen. Vereinbaren Sie hier (zu Kontaktformular) ihren Termin.

 

Rechtsgrundlage:

  • 12 / Abs. 2 Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV

Abweichend von Absatz 1 können für Automatische Externe Defibrillatoren, die für die Benutzung durch Laien vorgesehen sind, sicherheitstechnische Kontrollen entfallen, wenn der Automatische Externe Defibrillator selbsttestend ist und eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt. Ab dem 1. Januar 2027 gilt für neu in Betrieb genommene Automatische Externe Defibrillatoren, die für die Benutzung durch Laien vorgesehen sind, zusätzlich, dass diese die Ergebnisse der Selbsttests dokumentieren und regelmäßig automatisch an den Betreiber per Fernüberwachung übermitteln. In den Fällen des Satzes 2 kann abweichend von Satz 1 die Sichtprüfung durch den Betreiber abhängig von den Ergebnissen der Fernüberwachung anlassbezogen erfolgen. Die Daten des Automatischen Externen Defibrillators zur Funktionsfähigkeit, dem Standort und der öffentlichen Zugänglichkeit sind vom Betreiber durch den Hersteller öffentlich abrufbar zur Verfügung zu stellen. Der Betreiber muss sicherstellen, dass nach einem fehlgeschlagenen Selbsttest die Funktionsfähigkeit des Automatischen Externen Defibrillators unverzüglich wiederhergestellt wird.

ViVest

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