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Häufige Fragen

Wo finde ich Inhaltsverzeichnisse der Produkte?

Inhaltsverzeichnisse unserer Produkte finden Sie im Downloadbereich unter "Inhaltsverzeichnisse".

Welche Ausstattung ist für meinen Betrieb empfohlen?

DIN-Normen beinhalten lediglich eine denkbare Empfehlung als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System. Hier können die DIN 13157 und DIN 13169 als Basisausstattung gewertet werden. Je nach Unfallgefährdung in den einzelnen Brachen empfiehlt es sich jedoch, eine bedarfsorientierte Erste-Hilfe-Ausstattung anzuschaffen. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Themenbereich Rechtsgrundlagen. ASR A4.3 - Punkt 4, Tabelle 1 / Tabelle 3  
Betriebsart Anzahl der Mitarbeiter Kleiner Verbandkasten DIN 13157 Großer Verbandkasten DIN 13169
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 - 50 1 -
51 - 300 - 1
301 - 600 - 2
je 300 weitere Beschäftigte - 1
Herstellung- und Verarbeitungsbetriebe 1 - 20 1 -
21 - 100 - 1
101 - 200 - 2
je 100 weitere Beschäftigte - 1
Baustellen 1 - 10 1 -
11 - 50 - 1
51 - 100 - 2
je 50 weitere Beschäftigte - 1

Welche Vorgaben an Erste-Hilfe-Ausstattung gelten für Schulen und Kindergärten?

Schulen, Kindergärten und Kindertageseinrichtungen gelten wie jeder Verwaltungs- oder Industriebetrieb als Arbeitsstätte und unterliegen daher den gleichen Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR). Die notwendige Ausstattung hängt von der Anzahl der Beschäftigten und weiteren Gefahrenpotentialen ab. Da es für die Erste-Hilfe-Füllungen im Bereich Kinder und Jugendliche keine Norm gibt, haben wir anhand der häufigsten Unfallursachen eine Produktauswahl zusammengestellt, die dem Anwender eine bestmögliche Erstversorgung von äußerlichen Wunden/Verletzungen bei Kindern und Jugendlichen bietet. Diese Füllungen ersetzen aber nicht die Anforderungen der DIN 13157 / 13169 für Beschäftigte im jeweiligen Betrieb. Weitere Informationen finden Sie in unserem Themenbereich Erste Hilfe Kinder.

Was bedeutet 20 Jahre Haltbarkeit auf sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN®?

Sterile Verbandstoffe von SÖHNGEN® sind mit einem Haltbarkeitsdatum von 20 Jahren ab Herstellung, versehen. Die Sterilität gilt bei unbeschädigter Sterilverpackung und sachgemäßer Lagerung. Einschlägige Literatur und Normenwerke fassen den Stand der Wissenschaft so zusammen: der Verlust der Sterilität gilt als ereignis- und nicht als zeitbezogen – das heißt konkret: durch Öffnen oder Beschädigen der Verpackung. Daher erfordern Sterilprodukte pflegliche Behandlung und sorgfältige Aufbewahrung. Erste-Hilfe-Behältnisse von SÖHNGEN® sind beispielhaft dafür geeignet. Gebräuchliche Wundpflaster fallen nicht in die Rubrik sterile Verbandstoffe. Die Verwendbarkeit ist hier, insbesondere hinsichtlich der Klebekraft, abhängig von der Lagertemperatur. Die Klebefähigkeit der Pflaster sollte regelmäßig kontrolliert werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
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W.Söhngen GmbH
Platter Straße 84
65232 Taunusstein
Germany

CEO: Andreas Harms

 

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