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DAS RICHTIGE ERSTE-HILFE-MATERIAL

Rechtsgrundlagen

DAS RICHTIGE ERSTE-HILFE-MATERIAL

Jede Branche hat andere Anforderungen und Verletzungsrisiken. Bei Verwaltungsbetrieben, Herstellungsbetrieben oder Baustellen gelten zwar gleiche Normen – unterschiedliche Gefahrenpotentiale fordern jedoch spezialisierte Erste-Hilfe-Ausstattungen.

Schon gewusst?

Die DIN 13157 / DIN 13169 haben sich geändert

Seit dem 01.11.2021 enthalten beide Füllungen noch mehr Verbandmittel für die kleineren Verletzungen am Arbeitsplatz. Um Ihnen die Aktualisierung schnell und unkompliziert zu ermöglichen, erhalten Sie bei uns nicht nur alle aktuellen Informationen, sondern auch Ergänzungssets zur neuen DIN 13157 bzw. DIN 13169. Selbstverständlich sind alle unsere Füllungen auf dem neuesten Stand. Tipp: Nutzen Sie die Aktualisierung gleich für die Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Ausstattung!

Was hat sich geändert?

Bei der bisherigen Füllung ist nichts entfallen! Neu hinzugekommen sind Gesichtsmasken und Feuchttücher. Auch die Anzahl der vorhandenen Pflaster hat sich erhöht.

Muss der komplette Inhalt getauscht werden?

Vorhandene Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandkästen verlieren nicht Ihre Gültigkeit. Mit unseren Ergänzungs-Sets können Sie schnell und einfach Ihre bestehende Ausstattung ergänzen.

Profitipp: Nutzen Sie die Aktualisierung gleich für die Überprüfung Ihrer Erste-Hilfe-Ausstattung. Hier gelangen Sie zu den Inhaltsverzeichnissen, welche Ihnen die Überprüfung erleichtern.

Sollten Sie eine komplett neue Füllung benötigen, sind diese selbstverständlich auf dem neusten Stand.

Gibt es eine Frist?

Ja! Die neuen Vorgaben sind zwar zum 01.11.2021 in Kraft getreten, dennoch wurde eine Übergangsfrist bis zum 30.04.2022 gewährt. Bis dahin sind beide Füllungen gültig. Um Beanstandungen bei Begehungen durch die Berufsgenossenschaft und Prüfung der Medizinprodukte zu vermeiden, ist es sinnvoll, die neue DIN ab 01.05.2022 zu erfüllen.

Sprechen Sie uns einfach an. Unsere geschulten Medizinprodukteberater helfen Ihnen gerne weiter: Kontakt

DIN-Normen

DIN 13157 / 13169

Artikel-Nr. Bezeichnung DIN Maße Menge
DIN 13157
Menge
DIN 13169
1003205 aluderm® Verbandtuch DIN 13152 60 x 80 cm 1 1
1003009 Verbandtuch SO DIN 13152 60 x 80 cm 0 1
1003371 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 klein 1 1
1003372 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 mittel 3 3
1003373 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 groß 1 1
1002002 DermaCare® Verbandpäckchen DIN 13151 klein 0 1
1002003 DermaCare® Verbandpäckchen DIN 13151 mittel 0 3
1002004 DermaCare® Verbandpäckchen DIN 13151 groß 0 1
1004010 WS-elast. Binde DIN 61634-FB 4 m x 6 cm 1 2
1004011 WS-elast. Binde DIN 61634-FB 4 m x 8 cm 1 2
1004101 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 6 cm 1 2
1004102 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 8 cm 1 2
1003340 aluderm® Augenkompresse DuOcul 2 4
1003208 aluderm® Kompresse einzeln 10 x 10 cm 6 6
1003105 DermaCare® Kompresse einzeln 10 x 10 cm 0 6
1009111 SÖHNGEN®-Plast DIN 13019 5m x 2,5 cm 1 2
1009196 aluderm®-aluplast elastisch Set 12 Stk. 10 x 6 cm 1 2
1009152 aluderm®-aluplast Sortiment klein 1 2
1010004 Dreiecktuch V reinweiß DIN 13168 2 4
0701001 SIRIUS® Rettungsdecke silber-gold 160 x 210 cm 1 2
1005007 Beutel mit 5 Vliestüchern 20 x 30 cm 1 2
0204030 PE-Druckverschlussbeutel 30 x 40 cm 2 4
2001008 Erste-Hilfe-Kleiderschere kniegebogen DIN 58279-B 190 19 cm 1 1
1010073 Handschuh-Set mit 4 Stk. Vinyl groß DIN EN 455-1 + 455-2 1 2
1012042 Kälte-Sofortkompresse klein 1 2
1009308 Feuchttuch zur Reinigung unverletzter Haut 4 8
FFP 2 Maske einzeln 2 4
8001004 Anleitung Erste-Hilfe 1 1

DIN 13164

Artikel-Nr. Bezeichnung DIN Maße Menge
DIN 13164
1003009 Verbandtuch SO DIN 13152 60 x 80 cm 1
1003371 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 klein 1
1003372 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 mittel 2
1003373 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 groß 1
1004101 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 6 cm 2
1004102 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 8 cm 3
1003401 DERMOTEKT® Kompresse à 2 Stück 10 x 10 cm 3
1008191 Pflaster-Schnellverband-Set SO 40 x 6 cm 1
1009925 aluderm®-aluplast Sortiment DIN 13164/13167 1
1008111 SÖHNGEN®-Pore 5m x 2,5 cm 1
0701001 SIRIUS® Rettungsdecke silber-gold 160 x 210 cm 1
1010003 Dreiecktuch V SO DIN 13168 1
2001036 Erste-Hilfe Schere kniegebogen 145 cm 1
1010073 Handschuh-Set mit 4 Stk. Vinyl groß DIN EN 455-1 + 455-2 1
1009308 Feuchttuch zur Reinigung einzeln 2
1005317 Medizinische Mundschutzmaske IIR einzeln 2
8001004 Anleitung Erste-Hilfe 1

DIN 13155

Artikel-Nr. Bezeichnung DIN Maße Menge DIN 13155
0102070 PEEP-Ventil (0-20cm) 1
0102071 PEEP-Ventil-Adapter 1
0102079 Einmal-Anästesiemaske Gr. 4 1
0102080 Einmal-Anästesiemaske Gr. 5 1
0104045 Absaugpumpe Res-Q-Vac EN ISO 10079-2 1
0105001 Larynxmaske Gr. 5 1
0105004 Larynxmaske Gr. 4 1
0105144 Absaugkatheter grün CH 14 grün 2
0105146 Absaugkatheter rot gerade CH 18 rot 2
0105147 Absaugkatheter gelb gerollt CH 20 gelb 2
0105224 Einmal-Guedel-Tubus weiss Gr. 1 1
0105226 Einmal-Guedel-Tubus orange Gr. 3 1
0105228 Einmal-Guedel-Tubus lila Gr. 5 1
0106205 Diagnostik-Kleinleuchte NOVA inklusive Batterien 1
0107011 Stethoskop Bowles 1
0107021 Blutdruckmesser SÖHNGEN® mit Klettmanschette 1
0204030 PE-Druckverschlussbeutel 300 x 400 x 0,05 mm 2
0603070 Stifneck®-Select Erwachsene verstellbar 1
0701001 SIRIUS® Rettungsdecke 210 x 160 cm 1
1003009 Verbandtuch DIN SO DIN 13152 60 x 80 cm 1
1003011 Verbandtuch DIN SO DIN 13152 40 x 60 cm 1
1003208 aluderm® Kompresse einzeln 10 x 10 cm 6
1003340 aluderm® Augenkompresse DuOcul 2
1003371 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 klein 2
1003372 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 mittel 4
1003373 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 groß 2
1004101 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 6 cm 3
1004102 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 8 cm 3
1005007 Vliestücher mm à 5 Stück 200 x 300 1
1006060 Netzverband 4 Meter Gr. 3 Arm Bein 1
1008213 Pflaster-Schnellverband-Set 10 x 6 cm 12 Stück 2
1009111 SÖHNGEN®-Plast DIN 13019 5 m x 2,50 cm 2
1009152 aluderm®-aluplast Sortiment klein 2
1010015 Dreiecktuch V SO RD 2
1010073 Handschuh-Set mit 4 Stück Vinyl groß DIN EN 455-1 + 455-2 2
1011071 QuickFix-Alu-Polsterschiene mini 11 x 5 cm 1
1011073 QuickFix-Alu-Polsterschiene groß 100 x 11 cm 1
1012042 Kälte-Sofortkompresse klein 200 cm² 2
1012071 Manusept basic Händedesinfektion 100 ml 1
2001008 Erste Hilfe-Kleiderschere kniegebogen st-st DIN 58279-B 190 19 cm 1
2001105 Splitterpinzette Feilchenfeld NR 11 cm 1
2009009 Zeckenpinzette aus Kunststoff 1
8001200 Anhängekarte für Verletzte Folie mit Farbcode 1

DIN 13160

Artikel-Nr. Bezeichnung DIN Maße Menge
DIN 13160
0106205 Diagnostik-Kleinleuchte NOVA inklusive Batterien 1
0701001 SIRIUS® Rettungsdecke silber-gold 160 x 210 cm 1
1003009 Verbandtuch SO DIN 13152 60 x 80 cm 1
1003011 Verbandtuch SO 40 x 60 cm 2
1003208 aluderm® Kompresse einzeln 10 x 10 cm 6
1003371 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 klein 1
1003372 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 mittel 2
1003373 aluderm® Verbandpäckchen DIN 13151 groß 2
1004101 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 6 cm 2
1004102 WS-Fixierbinde DIN 61634-FB 4 m x 8 cm 2
1009111 SÖHNGEN®-Plast DIN 13019 5m x 2,5 cm 1
1009196 aluderm®-aluplast elastisch Set 12 Stk. 10 x 6 cm 1
1010015 Dreiecktuch V SO RD 2
1010073 Handschuh-Set mit 4 Stk. Vinyl groß DIN EN 455-1 + 455-2 2
2001008 Erste-Hilfe-Kleiderschere kniegebogen DIN 58279-B 190 19 cm 1
8001004 Anleitung Erste-Hilfe 1
8001250 Anhängeblock für Verletzte Satz mit 5 Karten 1

Rechtsgrundlagen

§24 DGUV Vorschrift 1 - Allgemeine Pflichten des Unternehmers

  1. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen.
  2. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass nach einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine erforderliche ärztliche Versorgung veranlasst wird.
  3. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Verletzte sachkundig transportiert werden.
  4. […]
  5. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten. Viertes Kapitel 18 DGUV Vorschrift 1
  6. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandeln.
  7. […]

ASR A4.3 - Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe

Diese Arbeitsstättenregel konkretisiert die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in § 3a Abs. 1 und § 4 Abs. 5 sowie Punkt 4.3 des Anhanges der Arbeitsstättenverordnung.

ASR A4.3 Punkt 4 - Mittel zur Ersten Hilfe (Auszug)

  1. Erste-Hilfe-Material ist in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen (z. B. Rucksäcke, Taschen, Schränke), im Folgenden Verbandkasten genannt, vorzuhalten. Die Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen ergibt sich aus Tabelle 1.
  2. Statt eines großen Verbandkastens können zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für Tätigkeiten im Außendienst, insbesondere für die Mitführung von Erste-Hilfe-Material in Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen, kann auch der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten verwendet werden.
  3. Verbandkästen sind überall dort bereitzuhalten, wo die Arbeitsbedingungen dies erforderlich machen. Sie sind so zu verteilen, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind.
  4. Erste-Hilfe-Material ist so aufzubewahren, dass es vor schädigenden Einflüssen (z. B. Verunreinigungen, Nässe, hohe Temperaturen) geschützt, aber jederzeit leicht zugänglich ist. Das Erste-Hilfe-Material ist nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums zu ergänzen bzw. zu ersetzen.
  5. […]
  6. Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung können neben der Grundausstattung mit Erste-Hilfe-Material nach Abs. 5 auch ergänzende Mittel zur Ersten Hilfe (siehe Punkt 3.4) notwendig werden.

ASR A4.3 Punkt 4 Tabelle 1 / 3 - Mindestanzahl der bereitzuhaltenden Verbandkästen

 

Betriebsart Anzahl der Mitarbeiter Kleiner Verbandkasten
DIN 13157
Großer Verbandkasten
DIN 13169
Verwaltungs- und
Handelsbetriebe
1 – 50 1
51 – 300 1
301 – 600 2
je 300 weitere Beschäftigte 1
Herstellung- und
Verarbeitungsbetriebe
1 – 20 1
21 – 100 1
101 – 200 2
je 100 weitere Beschäftigte 1
Baustellen 1 – 10 1
11 – 50 1
51 – 100 2
je 50 weitere Beschäftigte 1

ASR A4.3 Punkt 5.2 - Rettungstransportmittel

  1. Der Arbeitgeber hat zu prüfen, ob er den Rettungstransport auf Grund der innerbetrieblichen Entfernungen und Verhältnisse und der damit verbundenen Eintreffzeiten dem öffentlichen Rettungsdienst überlässt oder ob eigene Rettungstransportkapazitäten erforderlich sind.
  2. In Betrieben, in denen der öffentliche Rettungsdienst seine Aufgabe am Ort des Geschehens durchführen kann, sind keine weiteren Transportmittel bereit zu stellen. Sofern dieser Ort mit Krankentragen nicht zugänglich ist, müssen entsprechend der Gefährdungsbeurteilung geeignete Transportmittel, z. B. Rettungstücher, Krankentransport-Hängematten oder Schleifkörbe, vorgehalten werden

ASR A4.3 Punkt 6 - Erste-Hilfe-Räume und vergleichbare Einrichtungen

  1. Ein Erste-Hilfe-Raum oder eine vergleichbare Einrichtung ist erforderlich
    – in Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten und
    – in Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- oder Gesundheitsgefahren bestehen.
  2. […]
  3. […]

ASR A4.2 Punkt 6 - Einrichtungen für schwangere Frauen und stillende Mütter

  1. Werden schwangere Frauen oder stillende Mütter beschäftigt, müssen Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen am Arbeitsplatz oder in unmittelbarer Nähe in einer Anzahl vorhanden sein, die eine jederzeitige Nutzbarkeit sicherstellen. Die Privatsphäre ist bei der Nutzung zu gewährleisten.
  2. Die Einrichtungen zum Hinlegen, Ausruhen und Stillen müssen gepolstert und mit einem wasch- oder wegwerfbaren Belag ausgestattet sein.
  3. […]
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