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Füllungen nach DIN 13169
Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass jeder Unternehmer darüber entscheiden muss, welche Erste-Hilfe-Einrichtung für seinen Betrieb erforderlich ist. Deshalb hat SÖHNGEN® eine Vielfalt von Erste-Hilfe-Einrichtungen, die den individuellen Erfordernissen der unterschiedlichen Betriebszweige, ob in Industrie, Verwaltung oder Bildungsstätten erfüllen.